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Aktuelles
Achtung Neu:
Nach der Zertifizierung unserer Fahrschule besitzen wir nun auch die staatliche Anerkennung im Bereich der berufskraftfahrer- und LKW-Ausbildung gemäß BKrFQG i. V. m. BKrFQV
ab sofort bieten wir Blockunterricht an,
sodass der theoretische Unterricht in 7 Werktagen komplett erledigt ist.
Die nächsten Blockunterrichte/ Kurse im 1-2.Halbjahr 20
von 17:30 bis 20:30 Uhr täglich
1. Kurs: 10.06.2025 bis einschließlich 18.06.2025
(7 Werktage)
2. Kurs: 04.08.2025 bis einschließlich 12.08.2025
(7 Werktage)
Zudem ist unser Büro, dass von Diana und Marion betreut wird,
Mo. 08:30-12:30 Uhr
Di. 08:30-12:30 Uhr
Mi. 08:30-12:30 Uhr
Fr. 08:30-12:30 Uhr
Donnerstag ist unser Büro nicht besetzt, da wir unsere Fahrschüler zu den theoretischen Prüfungen begleiten und betreuen
Seit 01.02.2022 verfügen wir über das Programm eLBe
Das Programm eLBe, das auch von der Fahrerlaubnisbehörde,
den Prüfern des TÜVs verwendet wird und zur Entscheidung über "bestehen" oder nicht, beträgt.
Bei uns in der Fahrschule bilden wir nach den Richtlinien von eLBe aus.
Lernstands-Kontrolle mit eLBe in der Praxisausbildung
Mit der „elektronischen LernstandsBeurteilung“ – kurz „eLBe“ – können Fahrlehrerinnen und Fahrlehrer die Bewertungsmethode der amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer (aaSoP) bereits für die Einschätzung der Prüfungsreife ihrer Fahrschülerinnen und Fahrschüler nutzen – und präzise und für alle nachvollziehbar dokumentieren.
eLBe im FAHRZEUG:
Als elektronisches Notizbuch für Fahrstunden kann „eLBe“
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individuell angepasst werden.
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eine inhaltlich vollständige, an den jeweiligen Lernstand angepasste Ausbildung sichern.
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leistungsfördernde Rückmeldungen an die Fahrschüler*innen erleichtern.
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Fahrschüler*innen helfen, die eigene Fahrkompetenz realistischer einzuschätzen.
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durch die gleichen Maßstäbe wie in der praktischen Prüfung ggf. Ängste reduzieren.
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Fahrschüler*innen ihre Fortschritte und bestehende Schwächen belegen.
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bei Rechtsstreitigkeiten als Nachweis der Ausbildung herangezogen werden.

Automatikregelung / B197
Am 1. April 2021 trat eine neue Automatikregelung in Kraft.
Die Bewerber absolvieren während ihrer praktischen Ausbildung Klasse B mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltfahrzeug. Ferner haben sie an einem mindestens 15- minütigen Test der Fahrschule teilzunehmen, in dem sie zeigen müssen, dass sie die Fähigkeiten zur Beherrschung eines Schaltfahrzeuges besitzen. Über beides stellt die Fahrschule eine Bescheinigung aus.
Nach auf einem Automatikfahrzeug bestandener praktischer Prüfung erhalten die Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B mit Schlüsselzahl 197, die uneingeschränkt zum Führen von Schalt- und Automatikfahrzeugen berechtigt.
Bei Interesse stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Sie/ Du bist bereits Fahrlehrer B/BE, besitzt evtl. auch A/C/CE und möchtest
dich neu orientieren, dann bewirb dich jetzt bei uns!
per Mail: fahrschule-drive-inn@t-online.de
Auskunft/Info unter 015201912670
Du bist unzufrieden mit deiner jetzigen Tätigkeit, hast ein Faible für Fahrzeuge und möchtest gerne mit Menschen jeder Altersgruppe zusammen arbeiten...
...dabei denkst du über eine Ausbildung
zum Fahrlehrer/-in nach...
… dann bewirb dich jetzt!
solltest Du die nachfolgenden Kriterien erfüllen, dann bist du die richtige Person für diesen anspruchsvollen interessanten Beruf.
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Mindestalter: 22 Jahre,
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abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf mit mind. abgeschlossener Hauptschulabschluss,
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mind. ist der Besitz der FE-KL. B/BE mit ausreichender Fahrpraxis,
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evtl. auch Besitz der FE-KL. A,
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absolute Zuverlässigkeit.